Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Veranstaltung

30. KREATIV WELT vom 31.10.–3.11.2024

Messe Offenbach
Kaiserstraße 108
63065 Offenbach am Main

 

2. Veranstalter

Frankfurter Messe & Event GmbH
Waldstraße 226
63071 Offenbach a.M.

Tel: +49 69 75 01 – 43 74
Fax: +49 69 75 01 – 49 76

www.kreativ-welt.de

 

3. Öffnungszeiten*

 

Donnerstag, 31.10.2024:        10:00–18:00 Uhr
Freitag, 1.11.2024:                  10:00–18:00 Uhr
Samstag, 2.11.2024:               10:00–18:00 Uhr
Sonntag, 3.11.2024:               10:00–17:00 Uhr

Aussteller und Standpersonal können das Messegelände ab 9:00 Uhr betreten und müssen es bis 19:00 Uhr verlassen haben.

*Änderungen vorbehalten

 

4. Auf- und Abbautermine

Aufbau

Dienstag, 29.10.2024: auf Anfrage
Mittwoch, 30.10.2024: 8:00–20:00 Uhr

Abbau

Sonntag, 3.11.2024: 17:00–22:00 Uhr

Über Stände, die am letzten Aufbautag bis 18:00 Uhr nicht bezogen wurden, kann der Veranstalter anderweitig verfügen. Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller ist es untersagt, den Abbau vor Sonntag, den 3.11.2024, 17:00 Uhr vorzunehmen. Die Stände müssen bis spätestens Sonntag, 3.11.2024, 22 Uhr vollständig geräumt sein. Bei Zuwiderhandlung wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von mindestens 1.000 Euro auferlegt.

 

5. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das vom Organisator zur Verfügung gestellte Online-Buchungsformular [Link  zum Buchungsformular]. Der Aussteller haftet für Fehler beim Ausfüllen der Online-Formulare.  Zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen Angaben zu machen, wie für den Anmelder selbst. Die Marketing- und Servicepauschale ist dann für diese zusätzlich zu bezahlen. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Besondere Platzierungswünsche als Bedingung für eine Beteiligung können nicht anerkannt werden. Ebenso werden Anmeldung unter Vorbehalt nicht berücksichtigt. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurter Messe & Event GmbH zur Teilnahme an der Kreativ Welt 2024, die Sicherheits- und Brandschutzrichtlinien, die gültigen Preise sowie die technischen Richtlinien der Messe Offenbach an. Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Angaben für Zwecke der Messebearbeitung gespeichert, ausgewertet und im Zusammenhang hiermit ggf. auch an Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung. Der Aussteller verpflichtet sich auch zur Beteiligung an Besucher- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über Medien verbreitet werden. Eine Anmeldung über das online Buchungsformular bis einschließlich 30.6.2024 sichert dem Aussteller einen Rabatt von 10%. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anmeldungen werden nach dem normalen Mietsatz berechnet.

 

6. Zulassung

Der Vertrag kommt mit der Annahme der rechtsverbindlich und vollständig ausgefüllten Standanmeldung des Ausstellers zustande. Dokumentiert wird der Abschluss durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter. Über die Zulassung des Anmelders und der Ausstellungsgüter entscheidet alleine die Frankfurter Messe & Event GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Frankfurter Messe & Event GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Die Frankfurter Messe & Event GmbH ist berechtigt, die Zulassung auch während der Veranstaltung zu entziehen und den Stand zu schließen. Daraus resultierende Forderungen können nicht höher ausfallen, als die vereinbarte Standmiete. Mitaussteller sind nur zugelassen und zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Standaufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Die Frankfurter Messe & Event GmbH behält sich vor, bereits bestätigte Stände in andere Positionen und andere Messehallen zu verlegen, falls die jeweils aktuellen Aufplanungen diese Notwendigkeit ergeben.

 

7. Platzierung und Dekorationspflicht

Der Veranstalter stellt Messefläche in angemeldeter Größe bereit und nimmt die Platzierung eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Themas vor. Platzierungswünsche sind unverbindlich und werden nur nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Messestand zu dekorieren. Gestaltung und Ausstattung obliegen dem Aussteller unter Berücksichtigung der Technischen Richtlinien, sowie Sicherheits- und Brandbestimmungen. Entspricht der Stand in seiner Gestaltung und/oder Ausstattung nicht den Vorgaben des Veranstalters kann dieser verlangen, dass der Stand auf Kosten des Ausstellers geändert wird.

 

8. Trenn- und Stützwände, Zuteilung der Ausstellungsflächen

Wenn eine blickdichte, bauliche Abgrenzung zum Nachbarstand nicht durch Eigenbau abgedeckt werden kann, sind Standwände anzumieten. Ein Wandpanel vom System Meroform ist 2,50 m hoch, 1,0 m, 0,75m, 0,50m oder 0,25m breit und 4,0 cm stark. Bitte beachten Sie, dass je nach Standform, alle vier Meter Standwand aus statischen Gründen eine Stützwand von mindestens 0,75m gestellt werden muss, die auch vom Aussteller zu zahlen ist. Eine Dekoration (Stoffverkleidung mit schwer entflammbaren Stoffen etc.) der Wände kann eigenständig vorgenommen werden, jedoch ohne Nägel, Schrauben etc. anzubringen! Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Diese können sich unter anderem aus der Wandstärke der Trennwände ergeben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Trennwände, Verteilerkästen, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen. Für Ort, Lage, Maße und etwaige Einbauten auf der Mietfläche ist deshalb nur das örtliche Aufmaß gültig. Ansprüche gegen den Veranstalter infolge von Abweichungen zur Standbestätigung können nicht geltend gemacht werden.

 

9. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Frankfurter Messe & Event GmbH, darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Firmen sind vom Aussteller zwingend anzumelden.

 

10. Werbung

Kostenlose Werbung jeglicher Art (Prospekte, Lose) ist nur innerhalb des Standes gestattet. Die Ansprache von Besuchern außerhalb des Standes ist nicht erlaubt.

 

11. Medien- und Servicepaket

Das Medien- und Servicepaket ist obligatorisch und beinhaltet folgende Leistungen für Aussteller: Anmeldegebühr, Ausstellerausweise, Eintrag im Ausstellerverzeichnis (Print/Online/Facebook), umfangreiche Werbung in Print-, Hörfunk-, Online- und Facebook-Kampagnen, Attraktive Medien-Kooperationen, etc.. Der Eintrag ins Ausstellerverzeichnis (Print/Online) ist für alle Aussteller verpflichtend. Es werden jeweils Firmenname, Anschrift und Kontaktdaten abgedruckt. Einsendeschluss für die Eintragung ist der 30.9.2024. Aussteller, die sich nach Einsendeschluss anmelden, haben keinen Anspruch auf Nennung in einem bestimmten Verzeichnis. Schadensersatzansprüche für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen sind ausgeschlossen.

 

12. Technische Leistungen, Dienstleistungen

Für die allgemeine Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Messehallen ist der Veranstalter verantwortlich. Installationen von Versorgungs- und Entsorgungsanschlüssen sowie andere Zusatzleistungen müssen mit der Standanmeldung dem Veranstalter zugesandt werden. Für unsachgemäßen Gebrauch von Anschlüssen, unkontrollierte Entnahme von Energie, für Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, haftet der Aussteller für Schäden.

 

13. Reinigung

Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt. Die Reinigung der Stände, sowie das gemietete Mobiliar obliegen dem Aussteller. Evtl. Schäden an Mietmöbeln sowie starke Verschmutzungen werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.

 

14. Abfallentsorgung

Müll und Verpackungsmaterialien sind vollständig vom Aussteller zu entsorgen. Nach Abbau des Messestandes zurückbleibende Materialien werden kostenpflichtig entsorgt. Die anfallenden Gebühren werden dem Verursacher nachträglich in Rechnung gestellt.

 

15. Vorführungen – Nachrichtentechnik

Das Betreiben von Lautsprecher- und Musikanlagen sowie Video- und Lichtbildvorführungen im Messestand bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Arbeit in den umliegenden Messeständen nicht beeinträchtigt wird. Gangflächen dürfen nicht als Zuschauerräume genutzt werden. Vorführungen, die große Besucheransammlungen zur Folge haben, sind so einzurichten, dass die Gangführung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

16. Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen

Vor der Veranstaltung wird im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes eine Abnahme der Veranstaltung durchgeführt. Die Abnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nötig, um die Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherung der Rettungswege zu sichern. Sollten Mehrkosten anfallen, sind diese vom Aussteller zu tragen (Überhöhe, Erdung etc.). Alle Flure und Gänge dienen im Gefahrenfall als Rettungswege und sind daher jederzeit freizuhalten. Rettungswege, Ausgangstüren, Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht versperrt, verhängt oder unkenntlich gemacht werden. Flure und Gänge dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Flur hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Verkleidungen/Stoffe/Ausschmückungen an den Standwänden müssen aus schwer entflammbarem Material sein (mind. B1 nach DIN 4102 oder mind. Klasse C nach DIN EN 13501).
Standüberdachungen, das Aufstellen von Schirmen, Pavillons, Überdachungen oder Vergleichbarem innerhalb der Veranstaltungsstätte ist bedingt durch die damit verbundene Einschränkung des Sprinklerschutzes anmeldepflichtig und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Messe Offenbach. Standabdeckungen sind nur in durchbrochener Ausführung (Raster, Gitter, o.ä.) zulässig. Es muss mindestens zwei Drittel der Deckenfläche für den freien Luftdurchtritt offenbleiben. Stoffbespannungen sind nur mit entsprechender Zulassung (Zertifikat B1) für Sprinkleranlagen gestattet. Die maximale Größe von geschlossenen Standabdeckungen beträgt 1×1 Meter.
Die Lagerung von Leergut (Brandlasten) wie Verpackungen, Müll und Kartonagen müssen in den Hallen vermieden und zu Messebeginn entsorgt werden. Sie dürfen nicht im oder hinter dem Standbereich gelagert werden. Alle feuergefährlichen Arbeiten, wie z.B. Löten, offenes Feuer (z.B. Kerzen), Trennen und Schleifen müssen vor Messebeginn beim Veranstalter angezeigt werden. Die Arbeiten dürfen erst nach Genehmigung begonnen werden. Bei den Arbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Geeignete Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten.

 

17. Ausgabe Speisen und Getränke

Die Ausgabe von Speisen und Getränken während der Veranstaltung ist grundsätzlich erlaubt, aber müssen beim Veranstalter angemeldet werden. Der Aussteller haftet vollumfänglich für die Ausgabe/den Vertrieb (kostenfrei oder gegen Gebühr) sämtlicher an seinem Stand ausgegebener Speisen und Getränke. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerberechtlichen und gesundheits­politischen Genehmigungen ist Sache des Ausstellers. Jede beabsichtige Kostenproben­abgabe sowie Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sind bei Anmeldung schriftlich anzukündigen und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Veranstalter. Evtl. von den Behörden geforderte Steuern und Abgaben für den Ausschank und Verkauf trägt der Aussteller.

18. Hunde

Hunde müssen im Vorfeld offiziell angemeldet werden.

 

19. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkungen.

 

20. Haftpflichtversicherung

Der Aussteller ist selbst für alle Schäden, die Dritte auf dem Stand des Ausstellers oder für dessen Tätigkeit erleiden, haftpflichtig. Dem Aussteller wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen.

 

21. Ausstellerausweise

Jeder Aussteller erhält, abhängig von der Standgröße folgendes Freikontingent für Ausstellerausweise:

Bis 10 m² = 3 Ausstellerausweise
11– 20 m² = 4 Ausstellerausweise
21– 30 m² = 5 Ausstellerausweise
31– 40 m² = 6 Ausstellerausweise
41– 50 m² = 7 Ausstellerausweise
51– 60 m² = 8 Ausstellerausweise
61– 70 m² = 9 Ausstellerausweise
71– 80 m² = 10 Ausstellerausweise

Der Aussteller erhält seine Ausstellerausweise über den Online-Ticketshop der Kreativ Welt Messe.

 

22. Auf- und Abbau

Auf dem gesamten Gelände und dem Areal des Messeparkplatzes ist den Anweisungen des Veranstalters umgehend Folge zu leisten!

 

23. Vorbehalte

Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, die Messe zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktritts- noch Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bei Ausfall der Messe wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Darüber hinaus kann der Aussteller keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Wenn die Veranstaltung aus wichtigem Grund zeitlich oder räumlich verlegt werden muss, gilt die Anmeldung des Ausstellers auch für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen. Falls der entsprechenden Mitteilung des Veranstalters nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird.

 

24. Rücktritt

Aussteller, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr entlassen werden und bei einem Rücktritt von der Teilnahme sind 100% der Gesamtsumme inkl. Nebenkosten und Medienpauschale zu bezahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren. Nicht geleistete Zahlungen werden einem Inkassounternehmen übergeben und führen zu einem Ausschluss des Ausstellers von zukünftigen Veranstaltungen der Frankfurter Messe & Event GmbH. Muss die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen. Bei Kürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor eine Veranstaltung abzusagen, wenn die unveränderte Durchführung der Veranstaltung mangels Ausstellerinteresse wirtschaftlich unzumutbar ist. Die bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Aussteller haben kein Anrecht auf Schadenersatz für den Veranstaltungsausfall. Die bereits geleisteten Anzahlungen seitens des Ausstellers werden zurückgezahlt.

 

25. Preise/Zahlungsbedingungen

Standart Preis/m²
Reihenstand 80,00 Euro/m²
Eckstand 84,00 Euro/m²
Kopfstand 88,00 Euro/m²
Blockstand 92,00 Euro/m²
Ab 100 m² entfällt der prozentuale Zuschlag für Kopf- und Blockstand.

Frühbucherangebot: 10% auf die Standfläche bei Anmeldung bis zum 30. Juni.

Workshopangebot: Preisnachlass 15% auf die Standfläche.

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Der Veranstalter erteilt ab Juli 2024 eine Rechnung über die Standmiete, sowie anfallende Nebenkosten. 50% des Rechnungsbetrages sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, die verbleibenden 50% spätestens bis zum 1.9.2024. Rechnungen, die ab dem 1.9.2024 erstellt werden, sind in ihrer gesamten Höhe sofort ohne Abzug nach Erhalt zu begleichen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Bezug der Standfläche und die Aushändigung der Ausstellerausweise von der vorherigen, vollständigen und pünktlichen Bezahlung der Rechnung abhängig zu machen.

Abweichende Rechnungsadressen sowie interne Bestellnummern für Auftragserteilung sind vor Rechnungsstellung mitzuteilen. Für nachträgliche Rechnungsänderungen erlauben wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € zzgl. MwSt. zu berechnen. 

Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt und gelten für die gesamte Messedauer.

 

26. Inkasso/Rechnungsstellung

Inkasso und Rechnungsstellung erfolgt durch die Frankfurter Messe & Event GmbH.

 

27. Bildrechte

Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Die Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Personen darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei dem Veranstalter. Der Aussteller willigt ein, dass die Fotografien und Aufzeichnungen, die während der Kreativ Welt 2024 von ihm oder seinen Mitarbeitern oder anderweitig engagierten Personen erstellt werden, entgeltfrei von dem Veranstalter in unveränderter oder geänderter Form zu eigenen Presse- und Marketingzwecken verwendet werden (auch kommerziell) dürfen, und zwar ohne eine räumliche und zeitliche Beschränkung der Verwendung sowie an Dritte zur nicht kommerziellen Nutzung weitergegeben werden dürfen. Der Aussteller verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Hostessen und alle beteiligten Personen auf diesen Umstand hinzuweisen.

 

28. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Offenbach.

 

Offenbach, November 2023

Was gibt es Neues?